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Date: 2002-04-16

AR: Argentinier hacken legal


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Ein Gericht in Buenos Aires hat entschieden, dass Website-
Defacements nicht strafbar sind

Das erste Gerichtsverfahren gegen Hacker in der Geschichte
Argentiniens endete jetzt überraschend mit einem Freispruch.
Website-Defacement stellen keinen materiellen Schaden dar,
urteilte der zuständige Richter. Gegen "immaterielle"
Computerverbrechen gibt es in Argentinien bisher jedoch keine
Gesetze. Hacken in all seinen Formen ist damit praktisch legal.

Am 25. Januar 1998 verschaffte sich die argentinische
Hackergruppe X-Team Zugriff zu dem Rechner des [1]Obersten
Gerichtshofs ihres Landes. Der 25. Januar ist der Jahrestag
der Ermordung des Photojournalisten José Luis Cabezas. Cabezas
hatte gegen die Korruption im Lande angeschrieben und dafür mit
seinem Leben bezahlen müssen. Die Ermittlungen zu seinem Tod
wurden jedoch lange Zeit verschleppt, da die Mörder offenbar im
Inneren der Strafverfolgungsbehörden saßen. Nun prangte am Tag
seines Todes auf der Website des Corte Suprema de la Nación
Cabezas Foto mit einigen Zeilen der Erinnerung. Wörtlich ließ
das X-Team Cabezas sagen:

"Von meinem Schreibtisch aus griff ich die Regierung an. Mehr
nicht. Und jetzt muss ich für die Konsequenzen bezahlen. In
meinem Land gibt es keine Gerechtigkeit, keine Freiheit, keine
Wahrheit."

Ein juristisches Vakuum

Man kann sich vorstellen, dass die Aufregung groß war. Schon am
nächsten Tag wurde auf der Website eine Anzeige gegen unbekannt
veröffentlicht. Die Behörden ermittelten gegen das X-Team, fanden
schließlich in Julio López ihren Anführer und stellten ihn vor Gericht.
Doch dieses sprach den Hacker überraschend am 20. März frei, wie
die Zeitung La Nacion Anfang dieser Woche [2] berichtete.

Als Begründung führte der zuständige Richter, Sergio Torres an, in
Argentinien gebe es nur Gesetze zum Schutze von Personen, Tieren
und Dingen. Websites seien jedoch immaterielle Güter, weil sie
kein körperliches Ding seien und auch nicht berührt werden könnten,
weswegen sie nicht vom Gesetz geschützt sind. Der Rechtsanwalt von
Microsoft, Antonio Millé, hielt entgegen, dass dennoch etwas
Materielles angegriffen worden sei, nämlich der Speicher, auf dem
sich das HTML-Archiv mit den veränderten Daten befindet. Staatsanwalt
Jorge Alvarez Berlanda verzichtete darauf, Berufung gegen das Urteil
einzulegen.

Damit haben argentinische Hacker praktisch einen richterlichen
Freibrief für ihre Aktionen ausgestellt bekommen. Gedeckt sind mit
dem Urteil nicht nur Website-Defacements, sondern auch das gezielte
Manipulieren, Entwenden oder gar Löschen von Daten. Richter Torres
erklärte dazu, der Fall zeige deutlich, dass man in diesem Bereich
ein juristisches Vakuum füllen müsse. Es liegt allerdings bereits
seit 1999 ein Gesetzesvorschlag vor, der den Eingriff in Computer
oder digitale Daten unter Strafe stellt.

Argentinien besitzt aber auch deshalb noch keine Handhabe gegen
Computerkriminalität, weil sich verschiedene Einheiten der
Strafverfolgungsbehörden um die Kompetenzen für diesen Bereich
streiten. Bis Lopéz festgenommen werden konnte, musste deshalb
ganze drei Jahre ermittelt werden, wobei eine ganze Reihe von
polizeilichen Übergriffen und falschen Festnahmen geschehen sind.

Links

[1] http://www.csjn.gov.ar
[2] http://www.lanacion.com.ar/02/04/15/dg_388790.asp

Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/12335/1.html

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edited by Miller
published on: 2002-04-16
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