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Date: 2005-11-02
AT: Voruntersuchung Neu - Datenschutz vor Gesundheit
Wem die geplante Daten/zwangs/verhaltung für Telekom- und Internetdaten nicht ungesund genug klingt: Jetzt gibt es die "Voruntersuchung Neu". Weil man der Vertraulichkeit der Daten nicht sicher ist, rät das Gesundheitsministerium den Probanden Nikotin- und Alkoholkonsum dem untersuchenden Arzt zu verschweigen, wenn die Privatsphäre am Herzen liegt. Durch das so unterwanderte Arztgeheimnis leidet in diesem Fall die Qualität dieses ansonsten wertvollen Beitrags zur Gesundheit.
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Stellungnahme auf OTS_20051027_OTS0195
Die Organisatoren der Big Brother Awards nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass offenbar auch im Gesundheitsministerium erste Zweifel an der Vertraulichkeit der Daten aus der "Vorsorgeuntersuchung Neu" aufkommen. Probanden stünde es demnach "absolut frei, Fragen nach Nikotin- und Alkoholkonsum zu beantworten.", so Pressesprecher Hörhan. Damit wird faktisch eingestanden, dass solche Gesundheitsdaten, haben sie einmal auf dem maschinenlesbaren Formular mit Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer des Patienten die Arztpraxis verlassen, nicht mehr kontrollierbar sind.
Der Hinweis des Ministeriums an die Patienten, Auskünfte gezielt zu verweigern, illustriert genau unseren Kritikpunkt: Durch das unterwanderte Arztgeheimnis leidet nicht nur das Vertrauen des Patienten, sondern auch die Qualität dieses wertvollen Beitrags zur Gesundheit.
Leider hat dieser Umdenkprozess im Ministerium in bezug auf das Gesundheitstelematik-Gesetz noch nicht stattgefunden. Dieses Regelwerk definiert die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen flächendeckenden Austausch von Gesundheitsdaten in Österreich. Man geht aber in keiner Weise auf die sensible Natur des Umfelds und damit verbundenen Datenschutzbedenken ein -- das Ministerium verweist hier lapidar auf bestehende Datenschutz- und andere Gesetze.
Dass ausschließlich Punkte, die einen störungsfreien Datenaustausch erlauben, im Gesetz auftauchen, macht uns stutzig. Praktischerweise fehlen zwei wesentliche Punkte, die diesen Austausch kontrollierbar machen und durchaus in den Infrastruktur-Charakter des Gesetzes passen würden: Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Einwilligung des Patienten zur Datenübertragung vorliegt (die mit der e-Card leicht durchzuführen wären), und Protokollierungsmaßnahmen, die nachvollziehen lassen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.
Im Rahmen der "Vorsorgeuntersuchung Neu" hätten auch Betriebsärzte und gemäß Versicherungsvertragsgesetz private Krankenversicherer mit Einwilligung des Patienten Zugriff auf gespeicherte Gutachten und Untersuchungen. Die Uniqa hat für eine ausufernde Formulierung im Antrag zu einer privaten Krankenversicherung bereits 2002 einen Big Brother Award in der Kategorie Business und Finanzen erhalten.
Weitere Informationen und Links zu dieser Aussendung sind unter:
http://www.bigbrotherawards.at/2005/Pressetexte#31.10.2005
abrufbar.
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edited by Chris
published on: 2005-11-02
comments to office@quintessenz.at
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