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Date: 2014-05-23
q/Talk, Di 27. Mai 2014, Die Google-Falle - oder Google in der Falle?
EuGH stärkt die Durchsetzbarkeit der Bürgerrechte
Google muss veraltete oder irrelevante Informationen löschen und Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste streichen entschied der Europäische Gerichtshof unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie.
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Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - dies gelte auch bei ganz normalen, also nicht berühmten, Bürgern, wenn sie nachweisen, dass die von Google gezeigten Links sich auf veraltete oder irrelevante Informationen bezögen, erklärten die Richter.
Obwohl die Methode wie das Suchergebnis zusammengestellt wird eines der größten Betriebsgeheimnisse des Internetgiganten ist, und schon mehrfach im Zuge von Verhandlungen Suchergebnisse zur Untermauerung der Marktmacht unterdrückt wurden stellt sich Google ja gerne als neutral dar und selbst nur die Inhalte des Internet widerspiegelt. Das Internet wurde gegründet für den freien Austausch zwischen Universitäten um unabhängig von Ort und Zeit das gesamte Wissen den Menschheit verfügbar zu machen - und die Suchmaschinen waren nur die Mittler, die die Informationen auffindbar gemacht haben. Das war lange vor der Kommerzialisierung des Internet und der Zeit in der wir Bürger das Gefühl entwickelt haben, das das Internet nichts vergisst und das es keine Möglichkeit gibt unsere Persönlichkeitsrechte zu verteidigen.
Sofort wurde in langen Kommentaren von Zensur und Geschichtsfälschung geschrieben, und die Anhänger der Post-Privacy-Bewegung orten einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Beim qTalk im Mai begibt sich Georg Markus Kainz gemeinsam mit seinen Gästen auf die Suche nach den Konsequenzen des EuGH-Urteil und was passiert wenn man Datenschutz als Menschenrecht ernst nimmt.
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edited by Chris
published on: 2014-05-23
comments to office@quintessenz.at
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