Das Cybercrime-Abkommen ist ein Völkervertrag, mit dessen Unterzeichnung sich die Staaten zur engen Kooperation bei der Bekämpfung von 'Cyber-Kriminalität' verpflichten. Dies umfasst grenzüberschreitende Maßnahmen und nationale Strafrechts-Bestimmungen für Taten wie unrechtmäßiges Eindringen in elektronische Datennetze, dem Missbrauch, Fälschen und Vernichten von Daten oder Datensystemen, aber auch Herstellung und Vertrieb von Systemen und Software, die 'Betrügereien im Internet dienen'.
Der Europarat will mit dem Abkommen "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorgehen. Die Form der Umsetzung und der weite Ermessens-Spielraum bei der Begriffs-Definition gefährdet aber die wirtschaftliche Basis des E-Commerce und schränkt die Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse ein.